§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 502 ZPO
Der OGH nimmt zu Inhalt und Reichweite der ärztlichen Aufklärungspflicht vor operativen Eingriffen infolge eines Bänderrisses Stellung und erläutert, dass über atypische Operationsrisiken nicht aufgeklärt werden muss. Weiters behandelt er die Frage der Bestimmung der angemessenen Dauer der Überlegungsfrist des Patienten.