§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB
Der OGH nimmt zum gebotenen Inhalt des ärztlichen Aufklärungsgespräches vor der Durchführung einer Zahnextraktion in Vollnarkose Stellung und erläutert, dass dem Patienten auch die Möglichkeit und allfälligen Risken einer Lokalanästhesie dargelegt werden müssen. Die Aufklärungspflicht trifft dabei primär den Zahnarzt, erst nachrangig den Narkosearzt.