Zusammenfassung: Information über Rechtsänderungen im UOG, die ua vorsehen, dass die Tätigkeit von Bundesbedienstenten an medizinischen Fakultäten kein Dienstverhältnis zum Anstaltsträger begründen.
Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 3 UOG
Stichworte: BGBl I 2001/13