Art 2 RL 93/104/EG ; § 4 KA-AZG; § 5 AZG
Der Autor nimmt eine Auslegung des Arbeitszeitbegriffs der EU-Arbeitszeitrichtlinie vor und bespricht eine Entscheidung des EuGH, in der dieser darlegte, dass Bereitschaftsdienste als Arbeitszeiten iSd RL zu qualifizieren sind.