Zusammenfassung: Auszüge eines Informationsschreibens des BMSG, in dem dieses zur Aufbewahrungspflicht von Röntgenbildern, zur Bestimmung des Eigentums an Röntgenaufnahmen sowie zu den Einsichtnahmerechten der Patienten Stellung genommen hat.
OGH 23.05.1984, SZ 57/98
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 3 ÄrzteG 1998