Zusammenfassung: Der Autor beschreibt das Herstellungsverfahren und die Deklaration von Quarantäneplasma und vertritt nach einer kritischen Auseinandersetzung mit einem Beitrag von Krejci, dass Quarantäneplasma als Arzneispezialität zu qualifizieren ist, die der Zulassungspflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 5 AMG; § 11 Abs 3 AMG