Zusammenfassung: Die Autoren nehmen in ihrem Beitrag zur Auslegung des "eigenverantwortlichen Funktionsbereichs" der Berufsgruppen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes und zur scheinbaren Widersprüchlichkeit zwischen der Eigenverantwortlichkeit und dem ärztlichen Anordnungsrecht Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 MTD-G; § 14 GuKG; § 15 GuKG