§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1313a ABGB
Der Belegarzt kann für alle Fehlleistungen, die im Zuge der Vorbereitung einer Operation unter seiner Aufsicht gesetzt werden, haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
OGH 27.10.1999, 1 Ob 267/99t
§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1313a ABGB
Der Belegarzt kann für alle Fehlleistungen, die im Zuge der Vorbereitung einer Operation unter seiner Aufsicht gesetzt werden, haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
OGH 27.10.1999, 1 Ob 267/99t