Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Abgrenzungsmerkmale zwischen den Berufs- und Handlungsbefugnissen von Ärzten und Psychotherapeuten. Dabei setzt er sich auch mit der Frage auseinander, welche Berechtigungen Ärzten im Bereich der Psychotherapie zukommen und welche Handlungen vom Geltungsbereich des Psychotherapiegesetzes umfasst sind.