Nach längerer Säumigkeit wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz (BGBl I 2023/6, ausgegeben am 24. 2. 2023) nun endlich offiziell beschlossen und ist seit 25. 2. 2023 in Kraft.
Nach längerer Säumigkeit wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz (BGBl I 2023/6, ausgegeben am 24. 2. 2023) nun endlich offiziell beschlossen und ist seit 25. 2. 2023 in Kraft.