Im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 wird in der Randzahl 175 folgender Satz eingefügt, der diese Fahrzeuge - insbesondere, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden - künftig verstärkt ins Visier der GPLB-Prüfer nehmen wird (Hervorhebungen durch den Autor):
"... Insofern das Spezialfahrzeug anderweitig privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen."