Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V wird ab 1. 7. 2022 in einer geänderten Phase VI fortgeführt und gilt vorerst bis zum 31. 12. 2022.
Die entscheidenden Änderungen betreffen vor allem
das strengere Zulassungsverfahren zur COVID-19-Kurzarbeit sowieDie COVID-19-Kurzarbeit Phase V wird ab 1. 7. 2022 in einer geänderten Phase VI fortgeführt und gilt vorerst bis zum 31. 12. 2022.
Die entscheidenden Änderungen betreffen vor allem
das strengere Zulassungsverfahren zur COVID-19-Kurzarbeit sowie