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Überstundenzuschläge bei leitenden Angestellten: Steuerfreiheit auch ohne Nachweis?

JudikaturSarah Passegger (PVP-Redakteurin)PVP 2022/48PVP 2022, 168 Heft 6 v. 28.6.2022

Bei einem Geschäftsleiter einer Bank (= leitender Angestellter iSd AZG) wurden mittels Teiler 203 aus seinem All-in-Bezug die steuerfreien Überstundenzuschläge gemäß § 68 Abs 2 EStG herausgeschält, obwohl keine Arbeitszeitaufzeichnungen geführt wurden. Dies führte anlässlich der GPLB zur Nachversteuerung.

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