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Kündigungsfristen im Hotel- und Gastgewerbe: Hat die OGH-Entscheidung Klarheit geschaffen?

AktuellesRA Dr. Stefan Zischka/RA Mag. Friederike HollmannPVP 2022/42PVP 2022, 147 Heft 6 v. 28.6.2022

Mit Wirkung zum 1. 10. 2021 sind nach mehrfacher Verschiebung die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen worden. § 1159 ABGB in seiner neuen Fassung regelt für Arbeiter nunmehr Kündigungsfristen, deren Dauer abhängig ist von der zurückgelegten Dienstzeit.

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