Aufgrund der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (BGBl II 2021/475, ausgegeben am 21. 11. 2021) war es notwendig, die AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe anzupassen.1 Dies hat zur Konsequenz, dass sich Änderungen der bisherigen COVID-19-Kurzarbeit Phase V2 ergeben haben.
In diesem Beitrag geben wir