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Krankenstandsmissbrauch: Der Dienstgeber beauftragt Detektive, wer muss diese bezahlen?

Aus dem Alltag der PersonalleitungRA Dr. Stefan ZischkaPVP 2021/53PVP 2021, 216 Heft 8 v. 26.8.2021

Besteht der Verdacht, dass sich ein Dienstnehmer gegenüber dem Dienstgeber treu- bzw vertragswidrig verhält (zB Dienstnehmer täuscht Krankenstand nur vor), und will dies der Dienstgeber beweisen, so denkt er spätestens jetzt an den Einsatz von Detektiven.

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