Die vom Nationalrat beschlossene Gesamtreform des Exekutionsrechts (kurz GREx genannt und veröffentlicht in BGBl I 2021/86, ausgegeben am 15. 5. 2021), trat mit 1. 7. 2021 in Kraft. Das neue Recht gilt grundsätzlich für Exekutionsverfahren, die nach dem 30. 6. 2021 eingeleitet werden.
Ziel der GREx ist, dass Gläubiger Forderungen zukünftig auch tatsächlich erhalten.