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Neue Rechtsprechung des EuGH zur Rufbereitschaft

Der brennende Rechtsfall des MonatsRA Mag. Markus Löscher/RAA Mag. Armin PoppPVP 2021/47PVP 2021, 188 Heft 7 v. 27.7.2021

Ein Feuerwehrmann aus Deutschland und ein Sendetechniker aus Slowenien machen vor den jeweiligen nationalen Gerichten die Vergütung für die von ihnen in Form von Rufbereitschaft geleisteten Bereitschaftsdienste geltend.

Dabei behaupten sie, dass Rufbereitschaft als Arbeitszeit zu werten sei, wenn

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