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COVID-19-Kurzarbeit Phase V: Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen, die Personalisten kennen sollten

AktuellesRA Dr. Stefan Zischka/Mag. Christina Feistritzer (RAA)PVP 2021/45PVP 2021, 179 Heft 7 v. 27.7.2021

Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit geeinigt (siehe BGBl I 2021/117, ausgegeben am 30. 6. 2021).

Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V hat mit 1. 7. 2021 begonnen und wird nun in 2 Modellen fortgeführt:

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