Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung der COVID-19-Kurzarbeit geeinigt (siehe BGBl I 2021/117, ausgegeben am 30. 6. 2021).
Die COVID-19-Kurzarbeit Phase V hat mit 1. 7. 2021 begonnen und wird nun in 2 Modellen fortgeführt: