Im Bemühen um Ökologisierung setzte der Gesetzgeber mit dem Bundesgesetz BGBl I 2021/18 in § 26 Z 5 EStG einen steuerlichen Anreiz für die Verwendung von öffentlichen Massenbeförderungsmitten.
Ab 1. 7. 2021 kann der Dienstgeber dem Dienstnehmer
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