Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wurden am 25. 3. 2021 beschlossen. Das Bundesgesetzblatt ( BGBl I 2021/61) wurde am 31. 3. 2021 ausgegeben. Die arbeitsrechtlichen Neuregelungen traten mit 1. 4. 2021 - im Unterschied zu den steuerrechtlichen Regelungen - unbefristet in Kraft.
Allerdings sollen die gesetzlichen Neuregelungen bis Ende 2022 evaluiert werden, um Verbesserungspotenziale so rasch wie möglich zu erkennen.