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Sonderfreistellung für Schwangere mit Körperkontakt: Antworten auf die 7 wichtigsten Praxisfragen

Aus dem Alltag des PersonalchefsSarah Passegger (PVP-Redakteurin)PVP 2021/27PVP 2021, 97 Heft 4 v. 27.4.2021

Schwangere, die beruflich physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind ab der 14. Schwangerschaftswoche - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - bei voller Entgeltfortzahlung freizustellen. Der Dienstgeber erhält die während der Freistellung an die Dienstnehmerin bezahlten Entgelte zzgl der Gehaltsnebenkosten ersetzt.

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