Schwangere, die beruflich physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind ab der 14. Schwangerschaftswoche - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - bei voller Entgeltfortzahlung freizustellen. Der Dienstgeber erhält die während der Freistellung an die Dienstnehmerin bezahlten Entgelte zzgl der Gehaltsnebenkosten ersetzt.