Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, die COVID-19-Kurzarbeit bis 30. 6. 2021 zu verlängern (siehe BGBl I 2021/42, kundgemacht am 24. 3. 2021).
Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, die COVID-19-Kurzarbeit bis 30. 6. 2021 zu verlängern (siehe BGBl I 2021/42, kundgemacht am 24. 3. 2021).