Um einen weiteren Anstieg der Infektionen mit COVID-19 zu verhindern, wurde die 3-G-Regel an Arbeitsorten eingeführt, an denen ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird damit begründet, dass angesichts der derzeitigen epidemiologischen Lage von einer wesentlich erhöhten Gefahr der wechselseitigen Ansteckung an Arbeitsorten auszugehen ist (siehe Seite 2 der rechtlichen Begründung zur 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung; im Folgenden abgekürzt: 3. COVID-MV-RB).