Die COVID-19-Pandemie stellt Personalverrechner und HR-Verantwortliche derzeit vor enorme Herausforderungen. Während zu Beginn der Krise vorrangig war, (I) die Kurzarbeit zu beantragen und (II) zu klären, wann und in welcher Höhe das Entgelt fortzuzahlen ist (Quarantäne!), rückt nun die korrekte Lohnabrechnung aller Monate ab Beginn der Krise (somit ab März 2020) in den Fokus.