Aufgrund der vielen Detailregelungen ist es eine große Herausforderung, die COVID-19-Kurzarbeit in der Gehalts- und Lohnverrechnung umzusetzen.
Der offizielle Leitfaden des BMAFJ hat mit den darin enthaltenen Beispielen ein "Grund-gerüst" für die Abrechnung der wichtigsten Fallkonstellationen geschaffen. Trotzdem ist man in der Personalverrechnungspraxis immer wieder mit neuen Fallvarianten konfrontiert.