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Coronabedingte Besonderheiten in der Gehaltsverrechnung, die Sie kennen sollten

AktuellesMag. Bettina Sabara (ARD-Redakteurin)PVP 2020/26PVP 2020, 123 Heft 5 v. 26.5.2020

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurden einige Maßnahmen beschlossen, die auch die Lohnverrechnung betreffen. So sind etwa COVID-Zulagen, COVID-Prämien, COVID-Bonuszahlungen, die Dienstnehmern für ihren Einsatz während der Corona-Krise zusätzlich gewährt werden, im Kalenderjahr 2020 bis zu einem Betrag von € 3.000,00 steuer- und beitragsfrei.

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