Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurden einige Maßnahmen beschlossen, die auch die Lohnverrechnung betreffen. So sind etwa COVID-Zulagen, COVID-Prämien, COVID-Bonuszahlungen, die Dienstnehmern für ihren Einsatz während der Corona-Krise zusätzlich gewährt werden, im Kalenderjahr 2020 bis zu einem Betrag von € 3.000,00 steuer- und beitragsfrei.