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Hinweise und Tipps, wie Sie rechtliche Fallstricke beim "Frühwarnsystem" (§ 45a AMFG) sicher umgehen

Aus dem Alltag des PersonalchefsRA Dr. Andreas Tinhofer, LL.M.PVP 2020/76PVP 2020, 328 Heft 12 v. 28.12.2020

Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Wirtschaftskrise sehen sich zahlreiche Unternehmen zum Personalabbau gezwungen. Dabei handelt es sich regelmäßig um sogenannte "Massenkündigungen", für die ein spezielles Meldeverfahren beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgesehen ist ("Frühwarnsystem"). Dieses Verfahren kann bereits dann anzuwenden sein, wenn bloß 5 Dienstverhältnisse beendet werden.

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