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COVID-19-Kurzarbeit Phase III: Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen, die Personalisten kennen sollten (Teil 2)

AktuellesRA Dr. Stefan Zischka/Dr. Marion Guerrero, LL.M. (RAA)PVP 2020/68PVP 2020, 291 Heft 11 v. 27.11.2020

Seit 1. 10. 2020 gelten eine neue AMS-Richtlinie zur COVID-19-Kurzarbeit Phase III (im Folgenden abgekürzt: C-19-KUA III) sowie aktualisierte Muster-Sozialpartnervereinbarungen. Diese Richtlinie ermöglicht Unternehmen, die KUA bis zum 31. 3. 2021 auszudehnen.

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