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Steuerfreiheit von Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 21 Heft 1 v. 20.1.2005

Für die Steuerfreiheit einer Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulage ist entscheidend, ob innerhalb des Zeitraumes, für den die Zulage gewährt wird, überwiegend eine außerordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr bewirkt wird.

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