Mit 1. Mai 2004 treten die neuen Regelungen zur Elternteilzeit in Kraft, die insbesondere eine Teilzeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes ermöglichen. Ein Rechtsanspruch besteht nach 3-jähriger Beschäftigungsdauer nur in größeren Betrieben (mit über 20 Arbeitnehmern), in kleineren Betrieben kann ein Rechtsanspruch durch Betriebsvereinbarung vorgesehen werden.