Bis spätestens 29. Februar 2004 sind die (elektronischen) Jahreslohnzettel für 2003 an den jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über jene Punkte, die aufgrund der aktuellen Erlässe und Empfehlungen der Finanz- und SV-Behörden bei der Ausstellung und Übermittlung von Lohnzetteln besonders zu beachten sind.