Mit 1. 1. 2004 treten einige Änderungen im Bereich der Lohnsteuer in Kraft. Neben den neuen Lohnsteuertabellen sind vor allem die Senkung des Zinssatzes betreffend unverzinsliche Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen sowie die Anhebung der Freigrenze für sonstige Bezüge hervorzuheben.