Aliquotierung der Höchstbeitragsgrundlage
Laut den Arbeitsbehelfen der Gebietskrankenkassen für 2004 ist - anders als bisher - auch bei freien Dienstnehmern im Fall eines Ein- oder Austritts innerhalb eines Beitragszeitraumes eine Aliquotierung der Höchstbeitragsgrundlage vorzunehmen. Beginnt oder endet die Beschäftigung eines freien Dienstnehmers während eines Kalendermonats, gilt daher nicht die monatliche Höchstbeitragsgrundlage, sondern es ist pro SV-Tag 1/30 der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage 1) zu rechnen.