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Keine Entgeltminderung wegen mangelhafter Arbeitsleistung

RechtsprechungPVP 2003, 25 Heft 1 v. 20.10.2003

Der Arbeitgeber kann wegen mangelhafter Arbeit des Arbeitnehmers weder den Arbeitslohn zurückhalten noch bereits ausbezahlten Lohn zurückverlangen.

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