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Rücktritt vom Vertrag vor Antritt des Probemonats

RechtsprechungPVP 2003, 23 Heft 1 v. 20.10.2003

Ein Probedienstverhältnis kann bereits vor dessen Antritt jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Zulässigkeit einer einseitigen Vertragsbeendigung durch den Arbeitgeber vor Beginn des Probemonats.

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