Erhöhtes Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten
Ab 1. 1. 2004 gebührt das Kinderbetreuungsgeld auch für Mehrlingsgeburten (demnach nicht nur für das erste Kind). Das Kinderbetreuungsgeld erhöht sich ab diesem Zeitpunkt für das zweite und jedes weitere Kind um je 50%.