Die Finanzverwaltung hat einen neuen detaillierteren Jahreslohnzettel (L16) entworfen, der für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2026 anzuwenden ist.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Finanzverwaltung hat einen neuen detaillierteren Jahreslohnzettel (L16) entworfen, der für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2026 anzuwenden ist.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
