Die gesetzliche Neuregelung der Weiterbildungszeit wurde bereits vorgestellt (Gerhartl, Die neue Weiterbildungszeit, PV-Info 11/2025, Seite 5 ff). Nunmehr wurde auch die dazu gehörende AMS-Richtlinie verlautbart, die viele die gesetzlichen Vorgaben ergänzenden Detailregelungen enthält. Die Beantragung einer Beihilfe wird aber frühestens ab Mai 2026 möglich sein.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

