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Geltungsbereich des BUAG – Verlegen von Metalldächern

RechtsprechungSteuerrechtChristoph WiesingerPV-Info 2024, 15 - 16 Heft 4 v. 10.4.2024

Der Geltungsbereich des BUAG knüpft an der Betriebstätigkeit an. Schon mehrfach mussten sich die Gerichte mit Fällen beschäftigen, in denen sich ein Unternehmen auf eine Tätigkeit spezialisiert hatte, die zwei verschiedenen Gewerben zukommt.

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