Zusammenfassung: Ortner kommentiert eine Stellungnahme des BMSK zur Frage der Zulässigkeit von Wiederholung einer Sozialversicherungsprüfung, in der das BMSK eine Auskunfts- wie auch Mitwirkungspflicht des Dienstgebers zur Ermöglichung der Bescheiderstellng durch die GKK bejahte und eine Anwendbarkeit des Wiederholungsverbot bei der bescheidmäßigen Festlegung des Prüfungsergebnisses iSd BAO ablehnte.
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