§ 9 GewO; § 16 Abs 1 GewO; § 39 GewO; § 1 AngG
Der Autor beschreibt den Funktionsbereich eines gewerberechtlichen Geschäftsführers und erläutert, welchen Personen dieser Aufgabenbereich übertragen werden kann. Darauf aufbauend behandelt Rauch die Frage, ob gewerberechtliche Geschäftsführer als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind und definiert die Rechtsfolgen der Begründung eines Scheinarbeitsverhältnisses.