§ 390 Abs 3 AlVG
Der Autor weist darauf hin, dass ein VwGH-Erkenntnis, in dem der VwGH die Zulässigkeit der Erstreckung der Rahmenfrist für die Beanspruchung von Übergangsgeld um Kinderbetreuungszeiten bejahte, auch Konsequenzen für die Anspruchsvoraussetzungen für Altersteilzeitgeld entfaltet.