Zusammenfassung: Das BMF informiert darüber, welche Zuschüsse und Beihilfen des AMS in Verbindung mit der Altersteilzeit der Steuerbefreiung unterliegen und beschreibt die Voraussetzungen für eine Aufwandskürzung beim Altersteilzeitgeld. Erwägungen zu den verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen runden den Beitrag schließlich ab.