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Rückforderung von AlV-Beiträgen für männliche Dienstnehmer ab Vollendung des 56. Lebensjahres

Arbeits- und SozialrechtAufsatzMag. Monika KuneschPV-Info 2007, 28 - 29 Heft 4 v. 1.4.2007

Die Autorin kommentiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser die unterschiedliche Altersgrenze für Männer und Frauen für den Wegfall der Arbeitslosenversicherungsbeitragspflicht als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts qualifizierte und verweist auf die Möglichkeit der Rückforderung der ab 1.1.2004 für männliche Dienstnehmer bezahlten Beiträge.

VwGH 20.12.2006, 2005/08/0057

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