§ 23 AngG; § 2 ArbAbfG
Anhand einiger Judikate behandelt der Autor die Frage, ob beine Änderung der Kündigungsfrist zu einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses führt. Dies ist insbesondere für Arbeitsverhältnisse von Bedeutung, die der Abfertigung " alt" unterliegen, da in diesen Fällen bei Arbeitnehmerkündigung keine Abfertigung anfällt.