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Verlust der Begünstigtenstellung

RechtsprechungJudikaturPhilipp Karl FriedlPSR 2024/7PSR 2024, 26 - 31 Heft 1 v. 21.3.2024

§ 5 PSG; § 144 Abs 1 StGB

Der Stifterwille ist aus der Stiftungserklärung durch deren Auslegung zu ermitteln.

Korporative Regelungen der Stiftungserklärung sind nicht wie Verträge, sondern - unter Anwendung der Auslegungsgrundsätze der §§ 6 f ABGB - nach Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv (normativ) auszulegen.

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